Wollen Sie Vorkehrungen treffen für den Fall, dass Sie an Demenz leiden? Haben Sie fragen zur KESB (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde) oder wollen Sie Ihren eigenen Beistand bestimmen?
Wir helfen Ihnen weiter.
Wollen Sie Vorkehrungen treffen für den Fall, dass Sie an Demenz leiden? Haben Sie fragen zur KESB (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde) oder wollen Sie Ihren eigenen Beistand bestimmen?
Wir helfen Ihnen weiter.
Die Entschädigung für die Tätigkeit des aargauischen Notars richtet sich nach den kantonalen gesetzlichen Bestimmungen (Dekret über den Notariatstarif).
Die Entschädigung für die Beistandstätigkeit legt die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde nach dem Schwierigkeitsgrad des Vorsorgemandates fest (Verordnung über das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht).
Gerne geben wir Ihnen auch direkt Auskunft über die Tarife und anfallenden Kosten.